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KG, 05.01.1981 - AR (B) 338/80 - 3 Ws (B) 353/80 |
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KG, Entscheidung vom 05. Januar 1981 - AR (B) 338/80 - 3 Ws (B) 353/80 (https://dejure.org/1981,3928)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum erlaubten Baumscheibenparken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Parkens auf der rechten Fahrbahnseite unter unterbrochenen Parkstreifen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 4
Papierfundstellen
- VRS 60, 392
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 25.06.1980 - 2 ObOWi 142/80
Zum erlaubten Baumscheibenparken
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Die Vorschrift bietet deshalb kene Handhabe dafür, die von dem Betroffenen gewählte Art des Parkens als unzulässig anzusehen (so auch im Ergebnis, aber ohne nähere Begründung BayObLG VRS 59, 233). - BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer …
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Abgesehen davon wären derartige Vorstellungen und Überlegungen des Verordnungsgebers für die Auslegung der Vorschrift nur dann von Bedeutung, wenn sie in deren Wortlaut einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hätten (vgl. BGHSt 26, 156, 160). - OLG Hamm, 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78
Kein Parken in zweiter Reihe neben Parkbuchten
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
neben der Fahrbahn liegende Parkstreifen und Parkbuchten gehören nicht dazu (vgl. OLG Hamm VRS 57, 367, 370).
- OLG Zweibrücken, 16.03.1976 - Ss 53/76
Unverbindlichkeit; Bauunternehmer; Verkehrsschild; Straßenverkehrsbehörde; …
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Ein durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verbotenes Halten oder Parken kann zwar in besonders gelagerten Fällen nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, wenn es andere gefährdet oder mehr als vermeidbar behindert (vgl. BayObLG VRS 59, 219, 220; 375; OLG Zweibrücken VRS 51, 138), Derartiges hat das Amtsgericht aber nicht festgestellt. - BGH, 10.12.1969 - 4 StR 219/69
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Allerdings könnte ein nach § 12 Abs. 4 Satz 2 StVO nur "in der Regel" dem Parken gleichgestelltes Halten in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. zu § 15 StVO a.F.: BGHSt 23, 195, 199, 200). - BayObLG, 10.07.1980 - 1 ObOWi 282/80
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Ein durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verbotenes Halten oder Parken kann zwar in besonders gelagerten Fällen nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, wenn es andere gefährdet oder mehr als vermeidbar behindert (vgl. BayObLG VRS 59, 219, 220; 375; OLG Zweibrücken VRS 51, 138), Derartiges hat das Amtsgericht aber nicht festgestellt. - BayObLG, 22.02.1973 - RReg. 2 St 667/72
Auszug aus KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80
Dem kann jedoch die Verwaltungsbehörde durch das Aufstellen der ohne Zusatzschild nur für die Fahrbahn und nicht für die Seitenstreifen geltenden Zeichen 283 oder 286 (vgl. OLG Hamburg VRS 51, 458; BayObLGSt 1973, 46 = VRS 45, 141) begegnen.
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KG, 05.01.1981 - 3 Ws B 353/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Parken; Fahrzeug; Parkstreifen; Unterbrechung; Baum; Laterne
Papierfundstellen
- VRS 60, 392